Mokka Design – Luca Steinhagen, Bei der Ziegelhütte 9, 88447 Warthausen (nachfolgend „Designer“).
Stand: August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Designer und seinen Auftraggebern über Design-, Gestaltungs- und Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Branding, Corporate Design, Grafikdesign und Webdesign.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Maßgeblich ist der Zweck des konkreten Auftrags: Wer einen Auftrag zu privaten Zwecken erteilt, handelt als Verbraucher; wer ihn zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken erteilt, handelt als Unternehmer.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Designer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Designer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Designers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage.
(2) Auf Grundlage einer Anfrage erstellt der Designer ein individuelles Angebot, das Umfang, Ablauf, Vergütung und den Umfang der einzuräumenden Nutzungsrechte beschreibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Designer eine Beauftragung in Textform bestätigt.
(3) Angebote des Designers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang gültig.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen, die sich allein auf die künstlerisch-gestalterische Auffassung beziehen, sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die vereinbarten Korrekturschleifen (§ 6) bleiben hiervon unberührt. Über sie kann der Auftraggeber inhaltliche und gestalterische Anpassungen im vereinbarten Umfang herbeiführen.
(4) Eine rechtliche Prüfung der Gestaltung – insbesondere eine Marken-, Wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechtsrecherche – ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Sie kann jederzeit gesondert beauftragt werden. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien gilt § 11. Die Haftung des Designers nach § 14 Abs. 1 bis 3 bleibt unberührt.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Designer rechtzeitig und vollständig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten in geeigneten Dateiformaten.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und erteilt Rückmeldungen sowie Freigaben innerhalb angemessener Frist.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Nachweislich entstehende Mehraufwände kann der Designer nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Orientierungswerte.
(2) Verzögerungen, die der Designer nicht zu vertreten hat – insbesondere durch fehlende Zuarbeit des Auftraggebers oder höhere Gewalt – verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
(1) Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist dort nichts geregelt, sind zwei Korrekturschleifen je Leistungsposition enthalten.
(2) Der Auftraggeber fasst seine Änderungswünsche je Korrekturschleife gesammelt und in Textform zusammen.
(3) Darüber hinausgehende Änderungen sowie Änderungswünsche, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erweitern oder die konzeptionelle Richtung nachträglich ändern, werden nach Aufwand berechnet. Der Designer weist vor Ausführung auf die Mehrkosten hin.
(1) Soweit die Leistung des Designers als Werkleistung geschuldet ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald sie vertragsgemäß erbracht ist.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen der künstlerisch-gestalterischen Auffassung verweigert werden (§ 3 Abs. 2).
(3) Nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv – etwa durch Veröffentlichung oder Drucklegung –, gilt sie als abgenommen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Die Leistung gilt zudem als abgenommen, wenn der Designer den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert und ihm hierfür eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 640 BGB).
(1) Die Höhe der Vergütung sowie etwaige Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Diese AGB treffen hierzu keine pauschale Regelung.
(2) Soweit der Designer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Maßgeblich ist die jeweilige Angabe im Angebot und auf der Rechnung.
(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Designer kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen; gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(5) Nur gegenüber Unternehmern: Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Kosten für Leistungen Dritter – etwa Lizenzen für Schriften oder Bildmaterial, Druck, Programmierung, Hosting oder Fotografie – sind in der Vergütung nicht enthalten, sofern das Angebot nichts anderes ausweist.
(2) Solche Leistungen beauftragt der Designer nur nach vorheriger Abstimmung. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Beauftragung in dessen Namen und auf dessen Rechnung.
(3) Erforderliche Reise- und Nebenkosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(1) Die vom Designer geschaffenen Entwürfe und Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Designer; übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte.
(2) Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte – insbesondere die zulässigen Nutzungsarten, das räumliche und zeitliche Ausmaß sowie die Frage der Ausschließlichkeit – werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam. Bis dahin ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.
(4) Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben beim Designer. Eine Ausweitung der Nutzung auf weitere Nutzungsarten – etwa auf andere Märkte, Medien oder Produktkategorien – bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(5) Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Zustimmung des Designers nicht verändert oder bearbeitet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Zustimmung darf nicht wider Treu und Glauben verweigert werden (§ 39 Abs. 2 UrhG). Zulässig bleiben ohne gesonderte Zustimmung technisch zwingend erforderliche Anpassungen sowie Anpassungen, die der vertraglich vorgesehenen Nutzung dienen (z. B. Formatanpassungen für verschiedene Medien). Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der Zustimmung in Textform; diese darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden und ist bei einem Betriebsübergang oder einer Gesamtrechtsnachfolge nicht erforderlich.
(6) Der Designer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Auf eine Namensnennung im Endprodukt besteht kein Anspruch, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(7) Bloße Vorschläge, Anregungen, Briefings und allgemeine gestalterische Vorgaben des Auftraggebers begründen für sich allein keine Miturheberschaft und keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher von ihm bereitgestellter Materialien – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Schriften und Markenzeichen – berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, stellt er den Designer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung dieser Materialien entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Setzt der Designer lizenzpflichtiges Material Dritter (z. B. Schriften oder Stockmaterial) ein, weist er den Auftraggeber auf die erforderlichen Lizenzen hin. Die Kosten und der Erwerb der für den vorgesehenen Nutzungsumfang notwendigen Lizenzen obliegen dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge im Gestaltungsprozess ist zulässig. Der Designer stellt sicher, dass die gelieferten Ergebnisse zur vereinbarten Nutzung geeignet sind. Vertrauliche Unterlagen, unveröffentlichte Entwürfe und personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur in Systemen verarbeitet, die den vereinbarten Vertraulichkeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Bei besonders sensiblen Projekten holt der Designer vor einem KI-Einsatz die Zustimmung des Auftraggebers ein.
(1) Mit der Vergütung sind die vereinbarten Endergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten abgegolten.
(2) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien, Quelldateien oder nicht verwendeter Entwürfe besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien und Daten dauerhaft zu archivieren. Eine Aufbewahrung über die Projektlaufzeit hinaus erfolgt ohne Gewähr; der Auftraggeber ist für eine eigene Sicherung verantwortlich.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen unverändert.
(3) Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Gibt der Auftraggeber eine Fassung ausdrücklich frei – etwa vor Drucklegung oder Veröffentlichung –, trägt er die Verantwortung für solche Fehler, die in der freigegebenen Fassung enthalten und für ihn bei zumutbarer Prüfung erkennbar waren, insbesondere Rechtschreibfehler und sachlich unrichtige Angaben. Für Fehler, die erst nach der Freigabe durch den Designer verursacht werden, sowie für nicht erkennbare Mängel bleibt der Designer verantwortlich.
(1) Der Designer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Designer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen, insbesondere nicht für Absatz-, Reichweiten- oder Umsatzentwicklungen.
(5) Soweit eine rechtliche Prüfung der Gestaltung nach § 3 Abs. 4 nicht ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet der Designer diese nicht; eine Haftung für das Ergebnis einer nicht beauftragten Prüfung besteht insoweit nicht. Die Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 bleibt hiervon unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Designers.
(1) Der Designer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden – insbesondere im Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken – sowie den Auftraggeber als Referenz zu nennen.
(2) Dieses Recht besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Arbeiten selbst veröffentlicht oder öffentlich verwendet hat. Bis dahin ist eine Veröffentlichung durch den Designer nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
(3) Einer gesonderten Zustimmung bedarf die Veröffentlichung stets, wenn sie personenbezogene Daten oder Abbildungen von Personen umfasst, der Auftraggeber Verbraucher ist oder Marken, Kennzeichen und Arbeiten für Endkunden des Auftraggebers betroffen sind.
(4) Der Auftraggeber kann der Verwendung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrages.
(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Der Designer darf zur Erfüllung des Auftrags sorgfältig ausgewählte Dritte hinzuziehen und diesen die erforderlichen Informationen unter entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich machen.
(1) Das gesetzliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(2) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag ohne einen vom Designer zu vertretenden Grund, behält der Designer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen (§ 648 BGB).
(3) Bis zur Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten. Weitergehende Vergütungsansprüche, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB, bleiben unberührt. Nicht vollständig vergütete Zwischenstände dürfen nur genutzt werden, soweit hierfür ausdrücklich ein vorläufiges Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB), die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Luca Steinhagen – Mokka Design
Bei der Ziegelhütte 9
88447 Warthausen
Telefon: +49 178 8867068
E-Mail: info@mokka-design.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Soll der Designer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, holt er vom Verbraucher vorab folgende Erklärung in Textform ein:
„Ich verlange ausdrücklich, dass Mokka Design vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Mokka Design erlischt. Widerrufe ich den Vertrag vor vollständiger Erbringung der Leistung, schulde ich unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.“
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Luca Steinhagen – Mokka Design, Bei der Ziegelhütte 9, 88447 Warthausen, E-Mail: info@mokka-design.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): __________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Datum: __________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Designers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Designer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG).
Stand: August 2026
Mokka Design – Luca Steinhagen, Bei der Ziegelhütte 9, 88447 Warthausen (nachfolgend „Designer“).
Stand: August 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Designer und seinen Auftraggebern über Design-, Gestaltungs- und Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Branding, Corporate Design, Grafikdesign und Webdesign.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Maßgeblich ist der Zweck des konkreten Auftrags: Wer einen Auftrag zu privaten Zwecken erteilt, handelt als Verbraucher; wer ihn zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken erteilt, handelt als Unternehmer.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Designer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Designer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Designers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage.
(2) Auf Grundlage einer Anfrage erstellt der Designer ein individuelles Angebot, das Umfang, Ablauf, Vergütung und den Umfang der einzuräumenden Nutzungsrechte beschreibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Designer eine Beauftragung in Textform bestätigt.
(3) Angebote des Designers sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang gültig.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen, die sich allein auf die künstlerisch-gestalterische Auffassung beziehen, sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die vereinbarten Korrekturschleifen (§ 6) bleiben hiervon unberührt. Über sie kann der Auftraggeber inhaltliche und gestalterische Anpassungen im vereinbarten Umfang herbeiführen.
(4) Eine rechtliche Prüfung der Gestaltung – insbesondere eine Marken-, Wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechtsrecherche – ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Sie kann jederzeit gesondert beauftragt werden. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien gilt § 11. Die Haftung des Designers nach § 14 Abs. 1 bis 3 bleibt unberührt.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Designer rechtzeitig und vollständig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten in geeigneten Dateiformaten.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis und erteilt Rückmeldungen sowie Freigaben innerhalb angemessener Frist.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Nachweislich entstehende Mehraufwände kann der Designer nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Orientierungswerte.
(2) Verzögerungen, die der Designer nicht zu vertreten hat – insbesondere durch fehlende Zuarbeit des Auftraggebers oder höhere Gewalt – verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
(1) Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist dort nichts geregelt, sind zwei Korrekturschleifen je Leistungsposition enthalten.
(2) Der Auftraggeber fasst seine Änderungswünsche je Korrekturschleife gesammelt und in Textform zusammen.
(3) Darüber hinausgehende Änderungen sowie Änderungswünsche, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erweitern oder die konzeptionelle Richtung nachträglich ändern, werden nach Aufwand berechnet. Der Designer weist vor Ausführung auf die Mehrkosten hin.
(1) Soweit die Leistung des Designers als Werkleistung geschuldet ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald sie vertragsgemäß erbracht ist.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen der künstlerisch-gestalterischen Auffassung verweigert werden (§ 3 Abs. 2).
(3) Nutzt der Auftraggeber die Leistung produktiv – etwa durch Veröffentlichung oder Drucklegung –, gilt sie als abgenommen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Die Leistung gilt zudem als abgenommen, wenn der Designer den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert und ihm hierfür eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 640 BGB).
(1) Die Höhe der Vergütung sowie etwaige Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Diese AGB treffen hierzu keine pauschale Regelung.
(2) Soweit der Designer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Maßgeblich ist die jeweilige Angabe im Angebot und auf der Rechnung.
(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Designer kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen; gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(5) Nur gegenüber Unternehmern: Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Kosten für Leistungen Dritter – etwa Lizenzen für Schriften oder Bildmaterial, Druck, Programmierung, Hosting oder Fotografie – sind in der Vergütung nicht enthalten, sofern das Angebot nichts anderes ausweist.
(2) Solche Leistungen beauftragt der Designer nur nach vorheriger Abstimmung. Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Beauftragung in dessen Namen und auf dessen Rechnung.
(3) Erforderliche Reise- und Nebenkosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(1) Die vom Designer geschaffenen Entwürfe und Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Designer; übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte.
(2) Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte – insbesondere die zulässigen Nutzungsarten, das räumliche und zeitliche Ausmaß sowie die Frage der Ausschließlichkeit – werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam. Bis dahin ist eine Nutzung nur widerruflich gestattet.
(4) Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben beim Designer. Eine Ausweitung der Nutzung auf weitere Nutzungsarten – etwa auf andere Märkte, Medien oder Produktkategorien – bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(5) Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Zustimmung des Designers nicht verändert oder bearbeitet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Zustimmung darf nicht wider Treu und Glauben verweigert werden (§ 39 Abs. 2 UrhG). Zulässig bleiben ohne gesonderte Zustimmung technisch zwingend erforderliche Anpassungen sowie Anpassungen, die der vertraglich vorgesehenen Nutzung dienen (z. B. Formatanpassungen für verschiedene Medien). Die Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der Zustimmung in Textform; diese darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden und ist bei einem Betriebsübergang oder einer Gesamtrechtsnachfolge nicht erforderlich.
(6) Der Designer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Auf eine Namensnennung im Endprodukt besteht kein Anspruch, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(7) Bloße Vorschläge, Anregungen, Briefings und allgemeine gestalterische Vorgaben des Auftraggebers begründen für sich allein keine Miturheberschaft und keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher von ihm bereitgestellter Materialien – insbesondere Texte, Bilder, Logos, Schriften und Markenzeichen – berechtigt ist und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, stellt er den Designer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung dieser Materialien entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Setzt der Designer lizenzpflichtiges Material Dritter (z. B. Schriften oder Stockmaterial) ein, weist er den Auftraggeber auf die erforderlichen Lizenzen hin. Die Kosten und der Erwerb der für den vorgesehenen Nutzungsumfang notwendigen Lizenzen obliegen dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge im Gestaltungsprozess ist zulässig. Der Designer stellt sicher, dass die gelieferten Ergebnisse zur vereinbarten Nutzung geeignet sind. Vertrauliche Unterlagen, unveröffentlichte Entwürfe und personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur in Systemen verarbeitet, die den vereinbarten Vertraulichkeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Bei besonders sensiblen Projekten holt der Designer vor einem KI-Einsatz die Zustimmung des Auftraggebers ein.
(1) Mit der Vergütung sind die vereinbarten Endergebnisse in den vereinbarten Dateiformaten abgegolten.
(2) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeitsdateien, Quelldateien oder nicht verwendeter Entwürfe besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien und Daten dauerhaft zu archivieren. Eine Aufbewahrung über die Projektlaufzeit hinaus erfolgt ohne Gewähr; der Auftraggeber ist für eine eigene Sicherung verantwortlich.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen unverändert.
(3) Die Verkürzung nach Absatz 2 gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Gibt der Auftraggeber eine Fassung ausdrücklich frei – etwa vor Drucklegung oder Veröffentlichung –, trägt er die Verantwortung für solche Fehler, die in der freigegebenen Fassung enthalten und für ihn bei zumutbarer Prüfung erkennbar waren, insbesondere Rechtschreibfehler und sachlich unrichtige Angaben. Für Fehler, die erst nach der Freigabe durch den Designer verursacht werden, sowie für nicht erkennbare Mängel bleibt der Designer verantwortlich.
(1) Der Designer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Designer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen, insbesondere nicht für Absatz-, Reichweiten- oder Umsatzentwicklungen.
(5) Soweit eine rechtliche Prüfung der Gestaltung nach § 3 Abs. 4 nicht ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet der Designer diese nicht; eine Haftung für das Ergebnis einer nicht beauftragten Prüfung besteht insoweit nicht. Die Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 bleibt hiervon unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Designers.
(1) Der Designer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden – insbesondere im Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken – sowie den Auftraggeber als Referenz zu nennen.
(2) Dieses Recht besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Arbeiten selbst veröffentlicht oder öffentlich verwendet hat. Bis dahin ist eine Veröffentlichung durch den Designer nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
(3) Einer gesonderten Zustimmung bedarf die Veröffentlichung stets, wenn sie personenbezogene Daten oder Abbildungen von Personen umfasst, der Auftraggeber Verbraucher ist oder Marken, Kennzeichen und Arbeiten für Endkunden des Auftraggebers betroffen sind.
(4) Der Auftraggeber kann der Verwendung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrages.
(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Der Designer darf zur Erfüllung des Auftrags sorgfältig ausgewählte Dritte hinzuziehen und diesen die erforderlichen Informationen unter entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich machen.
(1) Das gesetzliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(2) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag ohne einen vom Designer zu vertretenden Grund, behält der Designer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen (§ 648 BGB).
(3) Bis zur Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten. Weitergehende Vergütungsansprüche, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB, bleiben unberührt. Nicht vollständig vergütete Zwischenstände dürfen nur genutzt werden, soweit hierfür ausdrücklich ein vorläufiges Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB), die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen.
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Luca Steinhagen – Mokka Design
Bei der Ziegelhütte 9
88447 Warthausen
Telefon: +49 178 8867068
E-Mail: info@mokka-design.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Soll der Designer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, holt er vom Verbraucher vorab folgende Erklärung in Textform ein:
„Ich verlange ausdrücklich, dass Mokka Design vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Mokka Design erlischt. Widerrufe ich den Vertrag vor vollständiger Erbringung der Leistung, schulde ich unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen.“
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Luca Steinhagen – Mokka Design, Bei der Ziegelhütte 9, 88447 Warthausen, E-Mail: info@mokka-design.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): __________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________
Name des/der Verbraucher(s): __________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Datum: __________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Designers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Designer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG).
Stand: August 2026